Erwägungsgrund 21 32026D1347BESCHLUSS (EU) 2026/1347 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Das Übereinkommen, die beigefügten Vorbehalte und die Zuständigkeitserklärung sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 10 32026D1099BESCHLUSS (EU) 2026/1099 DES RATES vom 27. April 2026 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die internationalen Wirkungen von Zwangsveräußerungen von Schiffen („Übereinkommen von Peking über Zwangsveräußerungen von Schiffen“) im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen und die beigefügte Erklärung zur Zuständigkeit der Union sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32024D2751BESCHLUSS (EU) 2024/2751 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 13 32023D1076BESCHLUSS (EU) 2023/1076 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 11 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0835BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (2014/835/EU)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.