Beschluss (EU) 2024/1830 des Rates vom 17. Juni 2024 über den Abschluss des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen der Europäischen Union
In seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2023 stellte der Rat fest, dass sich die Union und ihre Mitgliedstaaten für die rasche Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens einsetzen, und forderte alle Staaten nachdrücklich auf, dies ebenfalls zu tun.
Erwägungsgrund 3 32024D1830
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