Erwägungsgrund 2 32024D1830
Das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde am 19. Juni 2023 in New York angenommen.