Art. 1 Abs. 2 32024D1830Der Abschluss des Übereinkommens durch die Union berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ratifikation, Genehmigung oder Annahme des…
Art. 1 Abs. 2 32023D1076BESCHLUSS (EU) 2023/1076 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen
Der Beitritt der Union zu dem Übereinkommen berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ratifizierung des Übereinkommens in Bezug auf Bereiche,…
Art. 1 Abs. 2 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Der Beitritt der Union zu dem Übereinkommen berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ratifizierung des Übereinkommens in Bezug auf Bereiche,…
Erwägungsgrund 10 32023D1974BESCHLUSS (EU) 2023/1974 DES RATES vom 18. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Erwägungsgrund 6 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Die Union sollte dem Übereinkommen nur in Bezug auf die Bereiche beitreten, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, d. h. insoweit sich…
Erwägungsgrund 6 32022D1643BESCHLUSS (EU) 2022/1643 DES RATES vom 20. September 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des umfassenden Luftverkehrsabkommens zwischen den Mitgliedstaaten des Verbands südostasiatischer Nationen und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…