Beschluss (EU) 2024/1846 des Rates vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren) (Text von Bedeutung für den EWR)
Protokoll 31 und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32024D1846
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