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Die Verweigerung von Vorteilen nach Artikel 17 der Übereinkunft sollte von der Kommission durch Verteilung der im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen Erklärung im Namen der Union und aller einschlägigen Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien der Übereinkunft sind oder die ehemalige Vertragsparteien sind, in deren Gebieten die Übereinkunft gemäß Artikel 47 Absatz 3 der Übereinkunft weiterhin gilt, innerhalb der Energiechartakonferenz umgesetzt werden.
Die Verweigerung von Vorteilen nach Artikel 17 der Übereinkunft sollte von der Kommission durch Verteilung der im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen…
Die von den vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft erfassten Bereiche fallen weitgehend in die ausschließliche Zuständigkeit der Union. Die…
Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht…
Die Verteilung der im Anhang beigefügten Erklärung innerhalb der Energiechartakonferenz durch die Kommission wird genehmigt.
Die von den vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft erfassten Bereiche fallen weitgehend in die ausschließliche Zuständigkeit Euratoms. Die Mitgliedstaaten,…
Die Energiechartakonferenz soll die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft beschließen und i) die vorgeschlagenen Modifikationen und technischen Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.