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Die Verweigerung von Vorteilen nach Artikel 17 der Übereinkunft sollte von der Kommission durch Verteilung der im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen Erklärung im Namen von Euratom und aller einschlägigen Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien der Übereinkunft sind, oder die ehemalige Vertragsparteien sind, in deren die Übereinkunft gemäß Artikel 47 Absatz 3 der Übereinkunft weiterhin gilt, innerhalb der Energiechartakonferenz umgesetzt werden.
Die Verweigerung von Vorteilen nach Artikel 17 der Übereinkunft sollte von der Kommission durch Verteilung der im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen…
Die von den vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft erfassten Bereiche fallen weitgehend in die ausschließliche Zuständigkeit Euratoms. Die Mitgliedstaaten,…
In den Entwürfen für die Beschlüsse der Konferenz zur Modernisierung der Übereinkunft ist vorgesehen, dass einige Änderungen der Übereinkunft sowie die…
Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht ausübt…
In den Entwürfen für die Beschlüsse der Konferenz zur Modernisierung der Übereinkunft ist vorgesehen, dass einige Änderungen der Übereinkunft sowie die…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (im Folgenden „Übereinkunft“) übt Euratom bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.