Erwägungsgrund 5 32024D1876
In der Sitzung des Gemischten Ausschusses vom 18. Dezember 2023 wurde festgestellt, dass das Abkommen seinen beabsichtigten Zweck erfüllt und die dem Abkommen zugrunde liegenden Umstände fortdauern. Die Vertragsparteien haben jedoch in derselben Sitzung des Gemischten Ausschusses auch mehrere Probleme festgestellt, die sich aus der Anwendung und Durchführung des Abkommens und seinen möglichen Auswirkungen auf lokaler Ebene auf den Kraftverkehrssektor in der Union ergeben. Daher sind begrenzte Änderungen des Abkommens erforderlich, um seine Durchsetzung zu erleichtern und seine Durchführung zu verbessern.