Art. 3 32018D0061BESCHLUSS (EU) 2018/61 DES RATES vom 21. März 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Die Änderung 1 wird in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Änderung 1 zu dem Abkommen ab dem Tag ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihr…
Art. 3 32025D1348BESCHLUSS (EU) 2025/1348 DES RATES vom 27. Januar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden
Bis zu ihrem Inkrafttreten wird die Vereinbarung in Einklang mit ihrem Artikel 22 Absatz 3 ab dem Unterzeichnungsdatum vorläufig angewandt.
Art. 3 32013D0100BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2012 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2013/100/EU)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 7 Absatz 2 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet .
Art. 3 32018D0639BESCHLUSS (EU) 2018/639 DES RATES vom 19. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen in Einklang mit Artikel 4 des Abkommens ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein…
Art. 3 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen bis zu seinem Inkrafttreten ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.