Art. 2 32023D2172BESCHLUSS (EU) 2023/2172 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs I und die Aufnahme einer Präzisierung in Anhang IV des Abkommens zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2144BESCHLUSS (EU) 2024/2144 DES RATES vom 22. Juli 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in“ oder „Ursprungswaren“ und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2582BESCHLUSS (EU) 2024/2582 DES RATES vom 27. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2592BESCHLUSS (EU) 2024/2592 DES RATES vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D1775BESCHLUSS (EU) 2024/1775 DES RATES vom 18. Juni 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 22, 30, 41, 49, 51, 54, 63, 78, 79, 83, 85, 96, 100, 101, 108, 109, 117, 120, 129, 134, 138, 150 und 155, zu einem Vorschlag für eine neue UN-Regelung über die Schneegriffigkeitsleistung runderneuerter Reifen und ihre Einstufung als Traktionsreifen, zu Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 9, 13, 21, 22 und 24 der Vereinten Nationen und zu einem Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Entschließung Nr. 1 der Vereinten Nationen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.