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Der Beschluss (GASP) 2018/340 wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 werden folgende Projekte gestrichen, und die zugehörigen Nummern bleiben leer: „1. Europäisches Sanitätskommando“ und „17. Kernelement für EUFOR-Krisenreaktionsoperationen (EUFOR CROC)“
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.