Erwägungsgrund 2 32024D0198
DasAbkommen ersetzt das vorherige partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaftund der Republik Madagaskar, das seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewandt wird.
DasAbkommen ersetzt das vorherige partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaftund der Republik Madagaskar, das seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewandt wird.