Erwägungsgrund 2 32020D1075
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/1153 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 20. Mai 2019 unterzeichnet.
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/1153 des Rates wurde das Abkommen — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 20. Mai 2019 unterzeichnet.