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Im Interesse der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Union im Rahmen einer operativen Maßnahme die Durchführung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen.
Die Ziele der Maßnahme gemäß Absatz 1 sind die Folgenden: — Integration von Wissen und Fachwissen für Ermittlungsmethoden, -protokolle und -tätigkeiten (z. B. Einsätze usw.); — fortgesetzte Einhaltung des in Absatz 12 des Beschlusses der OVCW in C-SS-4/DEC.3 vom 26./28. Juni 2018 mit dem Titel „Bewältigung der vom Einsatz chemischer Waffen ausgehenden Bedrohung“ vorgeschriebenen Austauschs von beweisgeeigneten Informationen, um die einschlägigen Ermittlungsstellen zu erhalten und ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme nach Absatz 1 ist im Projektdokument enthalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im Interesse der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die EU im Rahmen einer operativen Maßnahme die…
Die Union unterstützt die folgenden Tätigkeiten, die Maßnahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen entsprechen: Eine…
Die Ziele der Maßnahme gemäß Absatz 1 sind die Folgenden:
Die Maßnahme gemäß Absatz 1 soll Folgendes unterstützen:
Die Ziele der in Absatz 1 genannten Maßnahme sind:
Eine ausführliche Beschreibung der in Absatz 1 genannten Maßnahme ist im Anhang enthalten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.