Erwägungsgrund 4 32024D0199
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027 sollte im Namen der Union unterzeichnet werden. Einige Vorschriften des genannten Abkommens sollten bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —