Erwägungsgrund 4 32024D1997
Die EGE sollte sich aus hoch qualifizierten und unabhängigen Experten zusammensetzen, die ad personam ernannt werden und unabhängig und im öffentlichen Interesse handeln. Bei der Auswahl der Personen wird die Kommission von einem unabhängigen Benennungsausschuss unterstützt. Die Auswahl erfolgt nach einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage objektiver Kriterien. Den Mitgliedern des Benennungsausschusses sollte auch eine angemessene finanzielle Unterstützung in Form einer Sondervergütung gewährt werden, um sie für ihre wesentliche Arbeit zur Wahrung der Integrität der EGE im Rahmen der Auswahl der EGE-Mitglieder zu entschädigen.