Erwägungsgrund 11 32024D2006
Damit eine Zusammenarbeit zwischen der Union und Kanada im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zeitnah gewährleistet ist und die Teilnahme kanadischer Rechtsträger am Programm „Horizont Europa“ ermöglicht wird, sollte das Abkommen bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden.