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Die Verwendungsquote der im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme zur Verfügung stehenden Mittel ist niedriger als ursprünglich erwartet. Der gesamte als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Unterstützungsmaßnahme wird bis zum 31. Dezember 2024 nicht in Anspruch genommen.
Alle Beträge, die Auszahlungsbedingungen entsprechen, die bis zum 31. Dezember 2028 nicht erfüllt wurden, stehen den Begünstigten nicht zu; die entsprechenden…
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 kann Unterstützung in Form von Darlehen in Höhe von bis zu 4 000 000 000 EUR gewährt werden. Diese…
Ergeht bis zum 15. Oktober 2027 kein Beschluss gemäß Absatz 11, so können Mittel – vorbehaltlich der Billigung durch den Ausschuss gemäß Artikel 18 Absatz 8 –…
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Unterstützungsmaßnahme sind ab dem 1. Januar 2022 bis zu einem vom Rat festzulegenden Zeitpunkt förderfähig:
Die Ausgaben im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme kommen ab der Annahme dieses Beschlusses 48 Monate für eine Finanzierung in Betracht.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf höchstens 31 000 000 EUR. Gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.