Erwägungsgrund 21 32024R1449
Bei der Durchführung der Fazilität sollten die strategische Autonomie der Union sowie die strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten und die Werte, auf die sich die Union gründet, berücksichtigt werden.
Bei der Durchführung der Fazilität sollten die strategische Autonomie der Union sowie die strategischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten und die Werte, auf die sich die Union gründet, berücksichtigt werden.