Erwägungsgrund 5 32024D2045
Am 29. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine angenommen, mit der eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Initiativen und Einrichtungen geschaffen wird, die an der Unterstützung und Durchsetzung der internationalen Gerichtsbarkeit in der Ukraine beteiligt sind.