Erwägungsgrund 6 32024D2045
Die Union sollte ihren Status vom assoziierten Mitglied zur Teilnehmerin am Register ändern, denn es liegt im Interesse der Union, dafür Sorge zu tragen, dass die Russische Föderation die Rechtsfolgen ihrer völkerrechtswidrigen Handlungen gegen die Ukraine trägt — einschließlich der Verpflichtung zur Entschädigung für alle dadurch entstandenen Schäden, Verluste oder Verletzungen — und die vollen Rechte als Teilnehmerin am Register in Anspruch zu nehmen. Die Änderung des Status der Union im Register sollte die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf das Register unberührt lassen.