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Die verbleibende Amtszeit der derzeitigen Kommission beträgt ab dem Tag, an dem die Rücktritte wirksam wurden, weniger als vier Monate. Die zurückgetretenen Kommissionsmitglieder für derart kurze Zeit zu ersetzen, scheint unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kommission nach Artikel 17 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union als Kollegium organisiert ist, unnötig.
Die verbleibende Amtszeit der derzeitigen Kommission beträgt ab dem Tag, an dem der Rücktritt wirksam wurde, weniger als zwei Monate. Das zurückgetretene…
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder beträgt drei Jahre; Wiederernennung ist zulässig. Nach Ablauf von drei Jahren bleiben die Ausschussmitglieder bis zur…
Die Amtszeit der Europäischen Kommission, die mit dem Beschluss (EU) 2019/1989 des Europäischen Rates ernannt wurde, ist am 31. Oktober 2024 abgelaufen.
Die dreijährige Amtszeit der derzeitigen Mitglieder lief am 17. Oktober 2007 aus. Gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2004/706/EG bleiben die Mitglieder des Forums…
Tritt ein Ausschussmitglied vor Ablauf des Dreijahreszeitraums von seiner Funktion zurück oder fehlt ein Mitglied bei mehr als einem Drittel der Sitzungen oder…
Mitglieder, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zu den Beratungen der Expertengruppe zu leisten, die nach Auffassung der Kommission (GD…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.