Art. 13 32024D2080
Unterstützung im Zusammenhang mit Ansprüchen
Der Sonderbeauftragte und die Mitarbeiter des Sonderbeauftragten leisten Unterstützung bei der Bearbeitung von Ansprüchen und Pflichten, die aus den Mandaten früherer Sonderbeauftragter entstehen, und gewähren administrative Hilfe sowie Zugang zu den in diesem Zusammenhang einschlägigen Akten.