Art. 4 32013D03531. Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters. 2. Das Politische und…
Art. 4 Abs. 1 32024D2080BESCHLUSS (GASP) 2024/2080 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Art. 4 Abs. 1 32010D0118BESCHLUSS 2010/118/GASP DES RATES vom 25. Februar 2010 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Art. 4 Abs. 1 32024D2098BESCHLUSS (GASP) 2024/2098 DES RATES vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Region der Großen Seen
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Art. 4 Abs. 1 32013D0382Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.