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Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
Das PSK unterhält eine enge Verbindung zum Sonderbeauftragten und ist dessen vorrangige Anlaufstelle im Rat. Unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters erhält der Sonderbeauftragte im Rahmen des Mandats strategische Leitlinien und politische Vorgaben vom PSK.
Der Sonderbeauftragte arbeitet in enger Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Kommission.
Der Sonderbeauftragte arbeitet in enger Abstimmung mit den Delegationen der Union in der Region der Großen Seen.
Der Sonderbeauftragte arbeitet von der Zentrale des EAD aus und reist regelmäßig in die Region der Großen Seen.
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