Erwägungsgrund 2 32024D2086
Ein neuer Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sollte für den Zeitraum ab dem Ende der Amtszeit der Europäischen Kommission bis zum 31. Oktober 2029 ernannt werden.
Ein neuer Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sollte für den Zeitraum ab dem Ende der Amtszeit der Europäischen Kommission bis zum 31. Oktober 2029 ernannt werden.