Erwägungsgrund 2 32021D2208
Der Europäische Rat hat am 24. und 25. Mai 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er den Staatsstreich, der am 24. Mai 2021 mit der Inhaftierung des Übergangspräsidenten und des Ministerpräsidenten von Mali stattfand, scharf verurteilte und erklärte, dass die Union bereit ist, gegen die politischen und militärischen Führer, die den Übergang in Mali behindern, gezielte Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.