Erwägungsgrund 4 32024D2087
Da es für die Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2024/1346 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Da es für die Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2024/1346 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.