Art. 11 32024D2098
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte berichtet dem Hohen Vertreter, dem EAD und dem PSK regelmäßig mündlich und schriftlich. Er erstattet erforderlichenfalls auch den Arbeitsgruppen des Rates Bericht. Die regelmäßigen schriftlichen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Auf Empfehlung des Hohen Vertreters oder des PSK kann der Sonderbeauftragte dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Der Sonderbeauftragte kann an der Unterrichtung des Europäischen Parlaments beteiligt werden.