Art. 11 32023D0963
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte berichtet dem Hohen Vertreter, dem EAD und dem PSK regelmäßig mündlich und schriftlich. Er erstattet entsprechend den Erfordernissen auch den Arbeitsgruppen des Rates Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Der Sonderbeauftragte kann an der Unterrichtung des Europäischen Parlaments beteiligt werden.