Art. 11 32024D2905
Berichterstattung
Der Sonderbeauftragte berichtet dem Hohen Vertreter und dem PSK regelmäßig mündlich und schriftlich. Der Sonderbeauftragte erstattet entsprechend den Erfordernissen auch den Arbeitsgruppen des Rates Bericht. Die regelmäßigen Berichte werden über das COREU-Netz verteilt. Der Sonderbeauftragte kann dem Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Bericht erstatten. Gemäß Artikel 36 des Vertrags kann der Sonderbeauftragte an der Unterrichtung des Europäischen Parlaments beteiligt werden.