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Damit die in Artikel 2 genannten politischen Ziele erreicht werden, hat der Sonderbeauftragte im Rahmen seines Mandats folgende Aufgaben:
Unterstützung des Hohen Vertreters bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Februar 2023 zu einer erneuerten Strategie für die Großen Seen;
Herstellung und Pflege enger Kontakte und der Zusammenarbeit mit den Ländern der Region der Großen Seen, insbesondere: der DRK, Burundi, Ruanda und Uganda, Ländern in der gesamten Region mit spezifischen politischen, diplomatischen, sicherheitspolitischen oder wirtschaftlichen Interessen in der Region der Großen Seen, einschließlich der Unterzeichner des Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die Demokratische Republik Kongo und die Region, den wichtigsten regionalen Organisationen und Foren, nämlich der Afrikanischen Union (AU), der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC), der Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS), der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen (ICGLR), der Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen und dem Gemeinsamen Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA), den Vereinten Nationen, insbesondere dem Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für die Region der Großen Seen und der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), internationalen Finanzinstitutionen, gleichgesinnten internationalen Partnern und anderen führenden regionalen und internationalen Akteuren und einschlägigen nichtstaatlichen Akteuren wie lokalen Behörden und Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft, Forschungsinstituten, Medien und dem Privatsektor;
Unterstützung regionaler Mediations- und Vermittlungsbemühungen wie des Luanda- und des Nairobi-Prozesses und, falls dies erforderlich und von den einschlägigen Parteien und Interessenträgern gefordert wird, direkte Beteiligung an Mediation, Mediationsunterstützungsaktivitäten und Dialog, um Frieden in jeder Phase und auf allen Ebenen zu erhalten und wiederherzustellen, unter anderem durch die Unterstützung der Aushandlung von Waffenstillstandsabkommen und Friedensabkommen, und Förderung der Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Frauen und jungen Menschen in allen Phasen der Friedenskonsolidierung;
Beratung und Berichterstattung über die Möglichkeiten der Union, Konfliktverhütung, Friedensprozesse sowie Stabilisierungs- und Friedenskonsolidierungsinitiativen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang kann der Sonderbeauftragte, in Abstimmung mit einschlägigen Interessenträgern, eine Rolle spielen, wenn es darum geht, die Umsetzung von Waffenstillstandsabkommen und Friedensabkommen und anderen damit zusammenhängenden Abkommen zu unterstützen, unter anderem indem er die Überwachung der Einhaltung unterstützt und im Falle der Nichteinhaltung auf diplomatischer Ebene auf die Parteien einwirkt;
Bereitstellung konfliktsensibler und geschlechtersensibler Beratung bezüglich der regionalen Stabilisierung, der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung bewaffneter Gruppen und der Reform des Sicherheitssektors in der DRK, auch im Zusammenhang mit dem Rückzug der MONUSCO;
Beitrag zu den regionalen Bemühungen zur Konfliktverhütung und zur Umwandlung der Ursachen von Unsicherheit und Instabilität in gemeinsame Chancen, indem regionale Zusammenarbeit und Integration, auch im Hinblick auf gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit, gefördert werden, insbesondere Befassung mit der Frage der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen und des illegalen Handels und Unterstützung von Initiativen zur Entwicklung eines nachhaltigen, fairen, umweltgerechten sowie menschenrechtsbasierten Modells der Ressourcenbewirtschaftung unter afrikanischer Führung, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft;
Förderung der humanitären Grundsätze und des Zugangs für humanitäre Hilfe, Achtung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, des Zugangs zur Justiz, der justiziellen Zusammenarbeit und der Mechanismen der Übergangsjustiz, bei welchem besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und Verletzungen der Rechte von Frauen und Kindern, einschließlich Zwangsrekrutierung, gelegt wird;
Beitrag zu einem besseren Verständnis der Rolle der Union unter den Meinungsführern in der Region der Großen Seen und Unterstützung der strategischen und proaktiven Kommunikation über die Ziele der Union in der Region.
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