Erwägungsgrund 4 32024D2100
Da sich Irland nicht an den Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt, sollte es nicht an die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1358, mit denen die genannten Verordnungen geändert werden, gebunden sein.