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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten in seinem Gutachten 2/15 vom 16. Mai 2017 in Bezug auf das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur geklärt, in dem er erklärt, dass die Entziehung von Streitigkeiten aus der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten keinen bloßen Hilfscharakter haben kann und daher nicht ohne Einverständnis der Mitgliedstaaten eingeführt werden kann. Der EuGH hat das Verfahren für den Abschluss von gemischten Übereinkünften in seinem Gutachten 1/19 vom 6. Oktober 2021 in Bezug auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) präzisiert.
Die Union verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit, über die Annahme der im Übereinkommen festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf ihre eigenen Organe…
In seinem Gutachten 2/15 vom 16. Mai 2017 stellte der Gerichtshof klar, dass ausländische Direktinvestitionen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union…
In seinem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 zum Abschluss des neuen Übereinkommens von Lugano bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, dass…
In seinem Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 zum Abschluss des neuen Übereinkommens von Lugano bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, dass…
Im Hinblick auf die außergewöhnlichen und einzigartigen Umstände, die die Aushandlung des Abkommens erforderlich machten, und im Einklang mit den Verträgen…
Im Hinblick auf die außergewöhnlichen und einzigartigen Umstände, die die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens erfordern und im Einklang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.