Erwägungsgrund 4 32024D2130
Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine geänderte Empfehlung an Rumänien gerichtet., hat der Rat Rumänien empfohlen, das übermäßige Defizit bis spätestens 2024 zu beenden. Konkret hat der Rat Rumänien empfohlen, sein Gesamtdefizit im Jahr 2021 auf 8,0 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP), im Jahr 2022 auf 6,2 % des BIP, im Jahr 2023 auf 4,4 % des BIP und im Jahr 2024 auf 2,9 % des BIP zu senken. Dies entspräche einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von 3,4 % im Jahr 2021, 1,3 % im Jahr 2022, 0,9 % im Jahr 2023 und 0,0 % im Jahr 2024. Diese Kürzungen würden einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,7 % des BIP im Jahr 2021, 1,8 % des BIP im Jahr 2022, 1,7 % des BIP im Jahr 2023 und 1,5 % des BIP im Jahr 2024 entsprechen. Zudem sollte Rumänien der Empfehlung zufolge die bereits für das Jahr 2021 verabschiedeten Maßnahmen vollständig umsetzen und die zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis zum Jahr 2024 erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen spezifizieren und umsetzen. Etwaige unerwartete Mehreinnahmen sollten genutzt werden, um das gesamtstaatliche Defizit zu verringern. In seiner Empfehlung hat der Rat Rumänien eine Frist bis zum 15. Oktober 2021 gesetzt, innerhalb der das Land wirksame Maßnahmen ergriffen werden und gemäß Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die zur Erreichung der Ziele vorgesehene Konsolidierungsstrategie Bericht erstatten sollte. Außerdem empfahl sie, dass Rumänien mindestens alle sechs Monate über die bei der Umsetzung der Empfehlung erzielten Fortschritte Bericht erstatten sollte.