Art. 2 32021D1364BESCHLUSS (EU) 2021/1364 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2021 zur Ermächtigung Polens, bestimmte in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5030) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
Art. 2 32024D2710BESCHLUSS (EU) 2024/2710 DER KOMMISSION vom 18. März 2022 über die staatliche Beihilfe SA.53903 (2020/C ex 2019/NN) Polens zugunsten von LG Chem (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1570) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
Art. 3 32015D1026BESCHLUSS (EU) 2015/1026 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Aufhebung der Entscheidung 2009/589/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Polen
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
Art. 3 32023D0575BESCHLUSS (EU) 2023/575 DES RATES vom 9. März 2023 zur Ermächtigung Polens, die Änderung des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
Art. 2 32025D2522BESCHLUSS (EU) 2025/2522 DER KOMMISSION vom 23. Januar 2025 über die staatliche Beihilfe SA.38330 (2019/C) (ex 2016/FC) von Polen zugunsten von PCC MCAA Sp. z o. o. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 402) (Nur der polnische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.