Erwägungsgrund 3 32023D0575
Die Union hat die ausschließliche Zuständigkeit für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Die der Union somit auf interner Ebene übertragenen Befugnisse umfassen die Befugnis der Union, in internationalen Organisationen, einschließlich im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen, mitzuarbeiten.