Erwägungsgrund 7 32024D2588BESCHLUSS (EU) 2024/2588 DES RATES vom 10. September 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2024-2029)
Das Protokoll sollte daher ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 4 32008D0881BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/881/EG)
Das Protokoll sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 8 32017D0075BESCHLUSS (EU) 2017/75 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32015D1010BESCHLUSS (EU) 2015/1010 DES RATES vom 18. November 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden und bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 7 32021D2277BESCHLUSS (EU) 2021/2277 DES RATES vom 11. November 2021 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Daher sollte das Protokoll unterzeichnet und ab dem Tag seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig…
Erwägungsgrund 10 32022D2585BESCHLUSS (EU) 2022/2585 DES RATES vom 8. November 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Das Protokoll sollte daher ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden,…