Erwägungsgrund 5 32024D2153
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union und die vorläufige Anwendung von Teilen des Abkommens zwischen der Union und der Kirgisischen Republik lässt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union unberührt.