Beschluss (EU) 2025/1563 des Rates vom 22. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Gewährung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, gemäß dem US-Gesetz „Caribbean Basin Economic Recovery Act“ (CBERA) Zollfreiheit zu gewähren
In Artikel II:2 des WTO-Übereinkommens ist festgelegt, dass die Übereinkommen und die dazugehörigen Rechtsinstrumente, die in den Anlagen 1, 2 und 3 des WTO-Übereinkommens enthalten sind (im Folgenden „Multilaterale Handelsübereinkommen“), Bestandteil des WTO-Übereinkommens und für alle Mitglieder verbindlich sind.
Erwägungsgrund 2 32025D1563
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