Erwägungsgrund 9 32024D2118BESCHLUSS (EU) 2024/2118 DES RATES vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in abkommensverankerten Investor-Staat-Schiedsverfahren
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Übereinkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen —
Erwägungsgrund 10 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens — vorbehaltlich seines Abschlusses — sicherstellen —
Erwägungsgrund 9 32024D2152BESCHLUSS (EU) 2024/2152 DES RATES vom 15. Juli 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls (2024-2029) zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Protokolls vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen.
Erwägungsgrund 9 32024D2891BESCHLUSS (EU) 2024/2891 DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Gemäß den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens vorbehaltlich seines Abschlusses sicherstellen —
Erwägungsgrund 11 32024D2704BESCHLUSS (EU) 2024/2704 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission, die Unterzeichnung des Abkommens — vorbehaltlich seines Abschlusses — sicherstellen —
Erwägungsgrund 11 32024D2705BESCHLUSS (EU) 2024/2705 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Im Einklang mit den Verträgen sollte die Kommission die Unterzeichnung des Abkommens — vorbehaltlich seines Abschlusses — sicherstellen —