Erwägungsgrund 3 32024D0226
Die Islamische Republik Mauretanien hat mit Schreiben ihres Ministers für auswärtige Angelegenheiten vom 15. Februar 2019 dem Personal der RACC sowie den Mitgliedern der Ad-hoc-Ausbildungs- und Beratungsmissionen die erforderlichen Vorrechte und Immunitäten gewährt.