Erwägungsgrund 1 32024D0244
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/1323 des Rates wurde das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 9. Juli 2023 unterzeichnet.