Erwägungsgrund 4 32024D1012BESCHLUSS (EU) 2024/1012 DES RATES vom 25. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer Fischereifahrzeuge zu den Gewässern von Mayotte
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32022D2524BESCHLUSS (EU) 2022/2524 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32024D1156BESCHLUSS (EU) 2024/1156 DES RATES vom 12. April 2024 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32021D2234BESCHLUSS (EU) 2021/2234 DES RATES vom 29. November 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32023D1796BESCHLUSS (EU) 2023/1796 DES RATES vom 18. September 2023 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0584BESCHLUSS (EU) 2022/584 DES RATES vom 4. April 2022 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Das Abkommen sollte genehmigt werden —