Erwägungsgrund 2 32024D2521
Die Union setzt sich für enge Beziehungen zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Nordmazedoniens ein; Grundlage dafür sind das 2001 unterzeichnete und 2004 in Kraft getretene Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sowie die 2020 eröffneten Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien.