Erwägungsgrund 38 32018R1724
Zur Erleichterung der Zahlung von Gebühren die im Rahmen eines Online-Verfahrens oder für die Erbringung von Hilfs- oder Problemlösungsdiensten anfallen, sollten grenzüberschreitende Nutzer in der Lage sein, Überweisungen oder Lastschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates oder andere allgemein verwendete grenzüberschreitende Zahlungsmittel, einschließlich Debit- oder Kreditkarten, zu nutzen.