Erwägungsgrund 4 32024D2546
Am 12. Juli 2024 beantragte die Bank Ċentrali ta‘ Malta/Central Bank of Malta bei der EZB im Namen Maltas den genehmigten Umfang der Ausgabe von Euro-Sammlermünzen, den Malta im Jahr 2024 ausgeben darf, um 9,0 Mio. EUR zu erhöhen — d. h. eine Erhöhung von 0,5 Mio. EUR auf 9,5 Mio. EUR. Der Grund für diesen Antrag ist, dass der Umfang an im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen geprägten und veräußerten Euro-Sammlermünzen, den Malta 2024 ausgegeben hat, den Umfang der von der EZB für Malta im Jahr 2024 genehmigten Ausgabe von Euro-Sammlermünzen übersteigt. Da vorgesehen ist, dass ein zusätzlicher Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen vor der Ausgabe dieses zusätzlichen Umfangs an Euro-Münzen durch die EZB zu genehmigen ist, hat das Direktorium festgelegt, dass der zusätzliche von der EZB zu genehmigende Umfang der Ausgabe der Euro-Sammlermünzen ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags auf Ad-hoc-Genehmigung berechnet werden sollte.