Beschluss (EU) 2024/2581 des Rates vom 23. September 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschusses im Hinblick auf die Annahme des Vermittlungsmechanismus, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex zu vertretenden Standpunkts
Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wird seit dem 1. Juni 2018 vorläufig angewendet und ist am 1. März 2021 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32024D2581
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