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Der Standpunkt der Union im Partnerschaftsausschuss sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Partnerschaftsausschusses beruhen. Der Vermittlungsmechanismus, die Verfahrensordnung und der Verhaltenskodex werden das Abkommen ergänzen und sollten im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden —
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im Partnerschaftsausschuss im Hinblick auf die Annahme des Vermittlungsmechanismus, der Verfahrensordnung und des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der…
Der von der Union im Kooperationsausschuss zu vertretenden Standpunkt sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Nach Artikel 319 Absatz 3 und Artikel 335 Absatz 2 des Abkommens hat der Partnerschaftsausschuss auf seiner ersten Sitzung nach Inkrafttreten des Abkommens den…
Die Vertragsparteien haben einen überarbeiteten Entwurf für den Vermittlungsmechanismus, die Verfahrensordnung und den Verhaltenskodex ausgearbeitet, der vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.