Beschluss (EU) 2024/2592 des Rates vom 26. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union als Antwort auf das von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgegebene Rundschreiben zu vertretenden Standpunkt betreffend die Überprüfung der Haftungshöchstbeträge, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gemäß Artikel 24 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) vorgenommen wird
Nach Artikel 24 Absatz 1 des Übereinkommens von Montreal überprüft die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) als Depositar des Übereinkommens von Montreal die in den Artikeln 21, 22 und 23 vorgesehenen Haftungshöchstbeträge nach jeweils fünf Jahren.
Erwägungsgrund 2 32024D2592
Erwägungsgrund 2 32024D2592Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen